BERNER INTERNATIONAL GMBH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der

BERNER INTERNATIONAL GMBH
(nachstehend: BERNER INTERNATIONAL)

Mühlenkamp 6
D-25337 Elmshorn

 

1. Allgemeine Bestimmungen

 

1.1.
Allen Angeboten und mit uns geschlossenen Vereinbarungen liegen ausschließlich nachstehende Bedingungen zugrunde. Sie gelten für Geschäfte mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für die Ausführung von Bauleistungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
 

1.2.
Entgegenstehende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Durch das Erteilen von Aufträgen erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Sie gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für sämtliche zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien.

2. Angebote, Vertragsschluss

2.1.
Unsere Angebote sind, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Vertragsannahme (Auftragsbestätigung) oder durch unsere Lieferung zustande. Für den Umfang der Leistungspflichten ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.

 

2.2.
Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden bestehen nicht.

 

2.3.
Kostenvoranschläge, Skizzen, Zeichnungen, Pflichtenhefte, Leistungsbeschreibungen und sonstige Unterlagen, die nicht zum Lieferumfang gehören, verbleiben im Eigentum von BERNER INTERNATIONAL. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt es nicht zum Vertragsschluß, sind sämtliche Unterlagen etc. nach entsprechender Aufforderung an BERNER INTERNATIONAL zurückzugeben

 

3. Preise, Preisanpassungen

 

3.1.
Alle von uns angegebenen Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, „netto ab Werk“, d.h. ohne Verpackung, Verladung, Versicherung, Zölle und Abgaben, Transportkosten und Umsatzsteuer.

 

3.2.
Haben wir die Aufstellung oder Montage der Ware übernommen, trägt der Kunde, soweit nicht anders vereinbart, neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie z. B. Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeugs und Kosten für bauseitige Installationen (Strom, Wasser etc.).

 

3.3.
Die angegebenen Preise für unsere Lieferung basieren auf den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden Umständen. Bei unvorhersehbaren erheblichen Kostensteigerungen, z.B. durch Preiserhöhungen unserer Lieferanten oder Währungsschwankungen, sind wir berechtigt, die Kostensteigerung an den Kunden weiterzugeben. 

 

3.4.
Übernehmen wir Anschluss- und/oder Einbauarbeiten, kann der erforderliche Aufwand im voraus nur annähernd kalkuliert werden. Ist der Aufwand aufgrund für uns unvorhersehbarer Umstände, insbesondere aufgrund der Gegebenheiten beim Kunden, höher als erwartet, so hat der Kunde die Kosten für den von BERNER INTERNATIONAL zu erbringenden Mehraufwand sowie etwaigen zusätzlichen Materialaufwand zu tragen. 
 

3.5.
Bei Preiserhöhungen gemäß 3.3 oder 3.4 von über 15 % des Nettopreises, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung mit eingeschriebenem Brief zu erklären. Anderenfalls ist der Rücktritt ohne Wirkung. Im Fall des Rücktritts hat der Kunde die von uns bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen angemessen zu vergüten, soweit diese nicht zurückgewährt werden können.

4. Lieferung

4.1.
Wir sind bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Lieferfristen müssen schriftlich vereinbart worden sein. Sie beginnen, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluß und vollständiger technischer Klärung der Auftragsdurchführung.

4.2.
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt die rechtzeitige Erfüllung aller erforderlichen Mitwirkungshandlungen, insbesondere den rechtzeitigen Erhalt sämtlicher erforderlicher Informationen und vom Kunden zu liefernden Unterlagen und Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ohne daß dies von BERNER INTERNATIONAL zu vertreten ist, so verlängern sich die Fristen angemessen.

4.3.
Sofern nach Vertragsschluß Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstehen lassen, behalten wir uns vor, die Lieferung von Sicherheiten oder Vorkasse abhängig zu machen.

4.4.
Unsere Lieferverpflichtung ruht in Fällen höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätten vermieden werden können einschließlich Krieg, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Versandstörungen, behördliche Verfügung usw.). Ist einer Partei infolge der Dauer des Hindernisses ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, ist die Partei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.5.
Sofern wir mit unserem Vorlieferanten rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen haben, stehen von uns genannte Liefertermine zudem unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

4.6.
Teillieferungen sind, soweit zumutbar, zulässig. 

4.7.
Der Kunde ist berechtigt, im Fall der schuldhaften Verzögerung der Lieferung BERNER INTERNATIONAL eine angemessene Frist zur Leistung zu bestimmen, die in der Regel mindestens zwei Wochen betragen muss. 

4.8.
Im Falle des Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit haften wir aus Schadensersatzansprüchen nur nach Maßgabe von Ziffer 10.

4.9.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet.

4.10.
Falls der Kunde eine Versicherung der Ware für den Transport wünscht, hat er dies BERNER INTERNATIONAL schriftlich mitzuteilen. Die Kosten für diese Versicherung trägt der Kunde.
 

4.11.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 % zu berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bzw. sonstiger Schäden bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

5. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen, insbesondere alle für die Leistung erforderliche Genehmigungen einzuholen und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen und Daten zu liefern sowie die zeitliche Verfügbarkeit kompetenter Ansprechpartner zu gewährleisten.

5.2.
Wir sind berechtigt, dem Kunden für die Erbringung einer Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist zu setzen. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Besondere Bestimmungen für Aufbau- und Montageleistungen sowie Reparaturleistungen

Haben wir uns außer zur Lieferung auch zur Aufstellung oder Montage verpflichtet oder übernehmen wir Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen, gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

6.1.
Der Kunde hat sämtliche Voraussetzungen zu schaffen, um uns die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere die Installation und den Einbau von Geräten, zu ermöglichen. Insbesondere hat er auf eigene Kosten geeignete Räumlichkeiten, die mit den notwendigen technischen Einrichtungen einschließlich passender Stromquellen ausgestattet sind, bereitzustellen. Auf Anforderung hat der Kunde alle nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnliche Angaben sowie etwaige erforderlichen statischen Angaben zur Verfügung zu stellen.

6.2.
Die Sicherung von Daten obliegt dem Kunden. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor Durchführung der Leistungen, insbesondere von Installations-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten, sämtliche auf den Geräten befindlichen Daten zu sichern.
 

6.3.
Kostenvoranschläge für Reparaturleistungen sind unverbindlich.

7. Zahlung

7.1.
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug fällig. Gerät der Kunde in Verzug, sind auf unsere Entgeltforderungen Verzugszinsen in Höhe des von den deutschen Banken durchschnittlich erhobenen Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verzinsen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mindestzinssatz während des Verzugs beträgt 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt.

7.2.
BERNER INTERNATIONAL ist zur Hereinnahme von Wechseln oder Schecks nicht verpflichtet. Erklärt sich BERNER INTERNATIONAL zur Hereinnahme bereit, erfolgt diese erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt endgültiger Gutschrift. Für Wechsel berechnet BERNER INTERNATIONAL die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen. Die Spesen sind sofort fällig.

7.3.
Gegen Ansprüche von BERNER INTERNATIONAL kann der Kunde nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn und soweit die Gegenansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig sind.
 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1.
Sämtliche Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von BERNER INTERNATIONAL bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

8.2.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und angemessen gegen die üblichen Risiken (Diebstahl, Feuer, Wasser etc.) zu versichern. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, daß der Kunde von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, daß das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Kunde tritt BERNER INTERNATIONAL sämtliche aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Ansprüche ab. Steht uns nur Miteigentum an der Vorbehaltsware zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil unseres Miteigentums entspricht. BERNER INTERNATIONAL nimmt die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. BERNER INTERNATIONAL behält sich vor, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

8.3.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist BERNER INTERNATIONAL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

8.4.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen, Beschädigungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde BERNER INTERNATIONAL unverzüglich zu benachrichtigen.

8.5.
Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, BERNER INTERNATIONAL nicht gehörenden Sachen zu einer neuen Sache steht BERNER INTERNATIONAL ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache zu (§ 947 Abs. 1 BGB). Der Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes des Vorbehaltsgegenstandes zu dem Rechnungswert der anderen verarbeiteten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Erwirbt der Kunde durch die Verbindung Alleineigentum (§ 947 Abs. 2 BGB), so überträgt er BERNER INTERNATIONAL das Miteigentum in Höhe der Quote, die sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes für die Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Hauptsache ergibt.

9. Gewährleistung bei Mängeln

9.1.
Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung von BERNER INTERNATIONAL als vereinbart. Wir weisen darauf hin, daß die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Qualitäts-, Mengen-, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben nur Annäherungswerte wiedergeben. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von BERNER INTERNATIONAL oder durch einen Dritten stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne gibt BERNER INTERNATIONAL grundsätzlich nicht ab. Eine Garantie liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet ist.

9.2.
Bei Mängeln der Ware sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung, sei es durch Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Wir sind insbesondere berechtigt, von dem Kunden die Rücksendung der Ware zu uns zum Zwecke der Nachbesserung zu verlangen.

9.3.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, zu den anderen gesetzlichen Mängelansprüchen überzugehen, insbesondere den Kaufpreis zu mindern, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz geltend zu machen. Ein Rücktrittsrecht wegen unerheblicher Mängel steht dem Kunden nicht zu. Für Rücktrittsrechte und Schadenersatzansprüche wegen Mängeln gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen die besonderen Bestimmungen in Ziff. 10.

9.4.
Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn uns im Falle von Mängeln, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung der Ware erkennbar sind, nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Empfang der Ware eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Bei versteckten Mängeln rechnet sich die Frist ab Entdeckung des Mangels. 

9.5.
Zahlungen darf der Kunde nur in einem Umfang zurückhalten, der im Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln angemessen ist.

9.6.
Keine Gewährleistung besteht bei Defekten aufgrund von unberechtigten Eingriffen oder fehlerhaftem Verhalten des Kunden, etwa wenn der Kunde die Sache fehlerhaft in Betrieb nimmt, bedient, Wartungs- oder Bedienungsvorschriften nicht beachtet, Fremdteile oder nicht zugelassene Betriebsmittel verwendet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Defekt nicht auf dem Verhalten des Kunden beruht.

9.7.
Für die Verjährung von Mängelansprüchen gilt Ziffer 11.

9.8.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist BERNER INTERNATIONAL lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Dies gilt entsprechend bei mangelhafter Bedienungsanleitung.

9.9.
Bei Ware, die an BERNER INTERNATIONAL zurückgesendet wird, ohne daß sie einen Mangel aufweist, ist BERNER INTERNATIONAL nicht zur Zurücknahme verpflichtet. Sofern BERNER INTERNATIONAL die Ware zurücknimmt und eine Gutschrift erteilt, geschieht dies unter Abzug der angefallenen Verpackungs- und Versandkosten sowie von 10 % des Kaufpreises (mindestens 10 EURO) für Verwaltungskosten. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens ist den Parteien gestattet. Ist die Ware beschädigt, kann BERNER INTERNATIONAL von der Gutschrift darüber hinaus eine angemessene Wertminderung abziehen.

9.10.
BERNER INTERNATIONAL ist verpflichtet, die Lieferung der Ware lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von BERNER INTERNATIONAL erbrachte, vertragsgemäß genutzte Ware gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, wird BERNER INTERNATIONAL nach seiner Wahl und auf seine Kosten für die betreffende Ware zunächst entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch Vorgaben des Kunden, durch eine für BERNER INTERNATIONAL nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, daß die Ware vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von BERNER INTERNATIONAL gelieferten Produkten eingesetzt wird.

9.11.
Der Kunde ist verpflichtet, BERNER INTERNATIONAL über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich zu verständigen. Er darf Verletzungen nicht anerkennen. Abwehrmaßnahmen oder Vergleichsverhandlungen sind ausschließlich BERNER INTERNATIONAL vorbehalten. Stellt der Kunde die Nutzung der Ware aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, daß mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

9.12.
Bei Mängeln von Werkleistungen (Aufbau- Installations- oder Reparaturmaßnahmen) ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte ist nur zulässig, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Dies gilt auch für das Recht auf Ersatzvornahme. Im übrigen gelten vorstehende Bestimmungen einschließlich der Pflicht zur Rüge erkennbarer und erkannter Mängel (Ziff. 9.4) und Verjährungsvorschriften (Ziff. 9.7) entsprechend.

10. Rücktrittsrechte und Schadensersatzansprüche des Kunden

10.1.
Für das Recht zum Rücktritt vom Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde wegen einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten kann, soweit die Pflichtverletzung von BERNER INTERNATIONAL zu vertreten ist.

10.2.
Für Schäden irgendwelcher Art haften wir - bei Vorliegen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

10.3.
Sofern wir gemäß Absatz 2 für fahrlässiges Verhalten haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten.

10.4.
Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie übernommen haben, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

10.5.
Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, denen wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

11. Verjährung

11.1.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt ein Jahr.

11.2.
Sonstige vertragliche Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für das Recht des Kunden, sich wegen einer von uns zu vertretenen Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen.

11.3.
Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Kunden:

11.3.1.
Schadenersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen,

11.3.2.
Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs. 2 BGB,

11.3.3.
Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.

11.4.
Unsere Ansprüche gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

12. Entsorgungshinweise

12.1.
Die gelieferte Ware wird nach Beendigung der Nutzung von uns nicht zurückgenommen. Wir gehen nach Prüfung der rechtlichen Vorschriften davon aus, dass eine Entsorgungsverantwortung nach dem ElektroG nicht besteht und verweisen insoweit auf unser Merkblatt zur Richtlinie 2002/95/EG (RoHS), ElektroG, das wir Ihnen auf Wunsch jederzeit gern zur Verfügung stellen. Wir weisen aber darauf hin, dass die gelieferte Ware aufgrund der in bestimmungsgemäßen Betrieb / Gebrauch entstehenden Kontamination („siehe Regelung für Medizinprodukte ElektroG“) besonderen Entsorgungsvorschriften unterliegt. Insbesondere gilt es diesbezüglich die jeweils gültige Richtlinie der LAGA (Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes zu beachten. 

12.2.
In jedem Fall übernimmt der Kunde die Verpflichtung, sich in eigener Verantwortung über alle rechtlichen Entsorgungsvorschriften zu informieren und die Entsorgung entsprechend den rechtlichen Vorgaben auf eigene Kosten vorzunehmen.

12.3.
Bei einer Weitergabe der gelieferten Ware, insbesondere einer Weiterveräußerung, ist der Kunde verpflichtet, den Abnehmer auf die geltenden Entsorgungsvorschriften hinzuweisen und auf deren Einhaltung zu verpflichten oder selbst für die Entsorgung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu sorgen.

12.4.
Von allen etwaigen Ansprüchen, die gegen uns wegen einer vorschriftswidrigen Entsorgung geltend gemacht werden, hat uns der Kunde auf erstes Anfordern freizuhalten. 

12.5.
Unser Anspruch auf Übernahme der Entsorgung / Freistellung von Ansprüchen wegen vorschriftswidriger Entsorgung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Geräts. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden bei uns über die Nutzungsbeendigung.

13. Schlußbestimmungen

13.1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

13.2.
Erfüllungsort ist der Sitz von BERNER INTERNATIONAL. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von BERNER INTERNATIONAL. BERNER INTERNATIONAL ist berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

13.3.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Details

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